Das 1868 geeichte Getreidemaß (1 M.) wurde beim Abmessen der Körner randvoll gestrichen. Es trägt drei Stempel: "1868" und eine Krone als Brandstempel (je zweifach, innen und außen, entspricht dem Jahr der Eichung sowie dem Hoheitszeichen des Gesetzgebers) sowie die Maßeinheit "1 M." [?]. In Sachsen war ab 1868 das Kilogramm die gesetzliche Gewichtseinheit.
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