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Reichsarbeitsdienst (RAD)

"Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt." - (de.wikipedia.org 21.12.2019)

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Plan RAD-Baracke Typ RL IV/3Plan RAD-Baracke TYP RL IV Sonderausführung APlan RAD-Baracke TYP RL V/4Montageplan zur Abortbaracke TYP RL XaEilenburg, Reichsarbeitsdienst, Abteilung 3/142 "Langobarden-König Alstulf" EileReichsarbeitsdienst-Abteilung 9/142, Groitzsch bei Eilenburg
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