Abzugrenzen ist der Durchgangswagen vom zuvor weit verbreiteten Abteilwagen mit Seitentüren ohne Durchgangsmöglichkeit, d. h. ohne innere Verbindung zwischen den Abteilen des Wagens.
Zu den Durchgangswagen zählen Abteilwagen mit Seitengang und Großraumwagen. Insbesondere sind auch Schnellzugwagen Durchgangswagen.
Analog zur Bezeichnung Durchgangswagen für Wagen, deren gesamter Innenbereich ohne Verlassen des Wagens zugänglich ist, wurde die Bezeichnung Durchgangszug (oder D-Zug) im deutschen Sprachraum seit Einführung in Preußen 1892 für Schnellzüge verwendet, da diese aus Durchgangswagen mit durch Faltenbälge geschützten, während der Fahrt von den Fahrgästen benutzbaren Wagenübergängen bestanden.
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