Behälter mit 22 Zündlichtern (DDR, 1960 Jahre).
Bei Zündlichtern handelt sich um Papphülsen, die mit einem Brennsatz gefüllt und mit einem Reibkopf versehen sind. Sie dienen in der Sprengtechnik dem Anzünden von Zündschnüren. Die Brennzeit eines der 11,5 cm langen, hier gezeigten Zündlichter betrug ca. 60 Sekunden. An jeden "Anbrenner" (z.B. Sprengberechtigte oder gewissenhafte Hilfskräfte) wurde nur ein Zündlicht ausgegeben. Sie durften damit maximal zehn Zündstellen mit Zündschnüren anzünden. Das abgebrannte Zündlicht sollte wegen der drohenden Brandgefahr nicht achtlos weggeworfen, sondern z.B. neben die letzte angezündete Zündschnur gelegt werden. Seit den 1950er Jahren wurden Zündlichter in der DDR-Sprengtechnik verwendet und in Rottleberode und später in Uftrungen hergestellt.
Da es sich bei Zündlichtern um ein nicht ganz ungefährliches Zündmittel handelt, war es verboten, sie in Sprengstofftransportbehältern oder in der Kleidung zu befördern. Es wurde empfohlen, sie stattdessen in einem besonderen Behälter zu transportieren. Dieser konnte am Gürtel getragen werden.
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