Zunft- oder auch Innungsladen dienten zur Aufbewahrung von Urkunden, Büchern, Rechungen, Geldern. Zunft (jüngere Bezeichnung ist Innung): Organisierte Gemeinschaft der Handwerker zur Regelung und Vertretung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen und der sozialen Angelegenheiten des Gewerbes, der Ausbildung der Handwerker, der Qualität, der der Preise der Produkte u.a. Die Zugehörigkeit zur Zunft war an geprüfte Kenntnisse und Fertigkeiten, freien Stand und guten Leumund gebunden. Gliederung der Zugehörigkeit in Meister, gesellen und Lehrlinge.
Die Lade ist mit Zierleisten am Bodenabschluss und auf dem Deckel umrandet. Sie besitzt jeweils zwei Zierleistenrechtecke auf dem Deckel, an der Vorderseite und an den Schmalseiten. Mittels zweier kunstvoll verzierter Scharniere ist der Deckel klappbar. Die Lade ist verschließbar mit zwei Schlössern und besitzt an den Schmalseiten verzierte Traggriffe aus Eisen. Innen ist ein Einsatz zur Aufbewahrung spezieller Sachen eingebracht.
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