Das "Quartal-Buch vor G. L. Handwerck derer Schuhmacher und Weißbäcker." wurde neben dem "Meister-Rechts-Buch" geführt. Laut innerem Titelblatt beinhaltet es den Zeitraum von 1762-1814. 1814 führte es der "Handwercks-Schreiber Meister Gottfr. Gabr. Seidler". Doch das Quartalbuch wurde noch weiterhin benutzt, denn es finden sich u.a. Einträge von 1828 und 1854.
de