Das geeichte Getreidemaß für 1/2 Liter wurde beim Abmessen der Körner randvoll gestrichen. Es trägt außen und innen mehrere Brandstempel: Auf der Außenwandung groß die Maßeinheit "0,5 l" sowie vierfach "12 DR 12" (DR: Deutsches Reich als Gesetzgeber). In Sachsen war ab 1868 das Kilogramm die gesetzliche Gewichtseinheit.
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