Die Post aus dem Kriegsgefangenenlager Golzern bei Grimma wird, in Säcken verpackt, von Gefangenen in zwei großen Wagen gezogen und geschoben. Im Vordergrund sind die Bahnschienen, im Hintergrund das Kaiserliche Postamt zu sehen. Gut sichtbar bei den Kriegsgefangenen am ersten Karren ist die Lagerkleidung. Mit Kriegsbeginn gab es für die Kriegsgefangenen noch keine Beschränkungen im Postverkehr. Mit der rasant ansteigenden Zahl der Gefangenen wurde man der enormen Menge an Briefsendungen aber nicht mehr Herr. Am 3. Februar 1915 erging deshalb an alle Lager der Erlass, dass Gefangene nur zwei Briefe mit vier Seiten und vier Postkarten im Monat versenden durften. Die ausgehende Post unterlag aus Angst vor Spionage einer Sperrfrist von zehn Tagen. Keine Beschränkung gab es für den Erhalt von Briefen. Der Versand erfolgte aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen portofrei. Jede überprüfte Mitteilung erhielt einen oder mehrere Zensurstempel. Ohne diese war es der Reichspost nicht erlaubt, Briefe und Karten aus den Lagern zu befördern. Die Kriegsgefangenen wurden dazu angehalten, ihren Angehörigen regelmäßig zu schreiben. Es wurden nicht nur Karten und Briefe in die Heimat geschickt, sondern auch Päckchen. Umgekehrt erhielten die Lagerinsassen Päckchen von daheim. Besonders viele Pakete erhielten die Franzosen. Anfänglich bekamen sie Weißbrot, Schokolade, Marmelade, Eier, Nüsse, Wurst, Zigaretten, Kleidung und Bücher von ihren Angehörigen zugesandt. Später erhielten sie auch die neue blaugraue Uniform. Kurz vor der Auflösung des Lagers bildeten meist Konserven den Inhalt der Päckchen.
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