Das Foto zeigt die Wohnunterkunft eines französischen Unteroffiziers im Kriegsgefangenenlager Golzern. Am Tisch sitzen zwei Unteroffiziere mit einer Zeitung. An der Wand hinter ihnen hängen zahlreiche Fotos. In den Gefangenenlagern behielten die Soldaten ihren Status und Rang als Offiziere oder einfache Soldaten. Die Behandlung von Kriegsgefangenen regelte die "Haager Landkriegsordnung" von 1907, an die sich alle beteiligten Nationen hielten: Gefangene sollten mit Menschlichkeit behandelt werden und in Bezug auf Nahrung und Unterkunft den eigenen Truppen gleichgestellt sein. Sie unterstanden den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen des Staates, in dessen Gewalt sie sich befanden und durften mit Ausnahme der Offiziere zur Arbeit herangezogen werden. Die gefangennehmende Partei hatte für den Unterhalt der Kriegsgefangenen zu sorgen. Laut der „Haager Landkriegsordnung“ sollten die Unteroffiziere von der Pflicht zur körperlichen Arbeit befreit bleiben. Am 18. Oktober 1914 meldete Major von Wolffersdorff dem Ministerium den Bestand des Lagers in Golzern mit 36 Unteroffizieren und 801 Gemeinen.
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