Das Foto zeigt französische Kriegsgefangene im Lager in Golzern. Sie sitzen an einem Tisch und schreiben Briefe. Am 3. Februar 1915 erging an alle Lager der Erlass, dass Gefangene nur zwei Briefe mit vier Seiten und vier Postkarten im Monat versenden durften. Die ausgehende Post unterlag aus Angst vor Spionage einer Sperrfrist von zehn Tagen. Keine Beschränkung gab es für den Erhalt von Briefen. Der Versand erfolgte aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen portofrei. Jede überprüfte Mitteilung erhielt einen oder mehrere Zensurstempel. Ohne diese war es der Reichspost nicht erlaubt, Briefe und Karten aus den Lagern zu befördern. Die Kriegsgefangenen durften keine Nachrichten militärischen, politischen oder wirtschaftlichen Inhalts empfangen oder versenden. Alle Mitteilungen mussten logisch, unverschlüsselt und knapp sein. Ein Dritter sollte also nicht „zwischen den Zeilen“ lesen können. Für diese Vorschriften gab es einen wichtigen Grund: die Gefangenen sollten von ihren Landsleuten nicht zur Flucht oder Sabotage ermuntert werden. Weiterhin waren Texte nicht zugelassen, die Deutschland herabsetzen oder beschimpfen. Im Kriegsgefangenenlager Golzern gingen von Oktober 1914 bis März 1917 insgesamt 460.565 Briefe ein, verschickt wurden 500.793.
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