Vor dem Postamt in Golzern stehen Kriegsgefangene und die Wachmannschaft bei ihren großrädrigen Postwagen, in denen sich die Postsäcke mit den Briefen und Päckchen der Kriegsgefangenen befinden. Mit Kriegsbeginn gab es für die Kriegsgefangenen noch keine Beschränkungen im Postverkehr. Mit der rasant ansteigenden Zahl der Gefangenen wurde man der enormen Menge an Briefsendungen aber nicht mehr Herr. Am 3. Februar 1915 erging deshalb an alle Lager der Erlass, dass Gefangene nur zwei Briefe mit vier Seiten und vier Postkarten im Monat versenden durften. Die ausgehende Post unterlag aus Angst vor Spionage einer Sperrfrist von zehn Tagen. Keine Beschränkung gab es für den Erhalt von Briefen. Der Versand erfolgte aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen portofrei. Jede überprüfte Mitteilung erhielt einen oder mehrere Zensurstempel. Ohne diese war es der Reichspost nicht erlaubt, Briefe und Karten aus den Lagern zu befördern.
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