Das Rezeptbeispiel von 1990 zeigt schriftliche ärztliche Verordnungen von Arznei- oder Heilmitteln, die in der Dohnaer Apotheke eingelöst werden konnten.
Man unterscheidet verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) und verschreibungsfreie (rezeptfreie) Arzneimittel. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts oder an ausgewiesene Ärzte abgegeben werden.
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