Der Löschkraftwagen (LsKw) bildet gemeinsam mit dem Tragkraftspritzenanhänger (TgSA) die Kraftzugspritze 8 (KzS8). Das Fahrzeug wurde 1939 beim Luftschutz eingesetzt. Zu dieser Zeit war das gesamte Fahrzeug in der bekannten grau-blauen Farbe. Das Hängerdreieck war seit 1937 für Fahrzeuge vorgeschrieben, wenn sie einen Anhänger mitführten. Feuerwehrfahrzeuge waren von dieser Regelung befreit. Allerdings war es ein Fahrzeug des Luftschutzes und nicht der Feuerwehr. Aus diesem Grund führt es auch kein Blaulicht.
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