Brückenwaage als Tischwaage mit Königlich-Sächsischem Privileg
Verwendung: Labore, Apotheken
Höchstlast: 1 kg
Hersteller: C. Hoffmann, Leipzig
Baujahr: um 1850
Die sehr dekorative oberschalige Brückenwaage mit einem Wägeverhältnis von 2:1 kam in chemischen Laboren und Apotheken zum Einsatz. Der Hersteller C. Hoffmann war ein „Mechanikus“. Laut einer Zeitungsanzeige von 1845 besaß er das Königlich-Sächsische Privileg auf Tafelwaagen, vergleichbar einem Patent. Er war also alleiniger Hersteller dieser Tafelwaagen und nummerierte die Exemplare. Diese hier trägt die Nummer 26.
de