Nach seiner Entlassung aus dem Konzentrationslager Burg Hohnstein Ende Oktober 1933 musste sich der frühere KPD-Funktionär Arthur Weineck bis Ende April 1934 in kurzen Abständen auf dem zuständigen Revier melden und sein Polizeikontrollheft abzeichnen lassen. Nachüberwachungsmaßnahmen, zu denen auch Umgangsverbote oder die Post- und Telefonkontrolle zählten, richteten sich gegen Personen, die aus der „Schutzhaft“ oder aus der Strafhaft wegen eines politischen Delikts entlassen worden waren. Im Februar 1938 regelte der Chef der Sicherheitspolizei die Nachüberwachung in einem Erlass reichseinheitlich.
Die Dauer war unbefristet, eine Fortsetzung sollte aber nach drei Monaten geprüft werden. Bei Verstößen drohte erneute „Schutzhaft“.
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