Vormetrisch, Sachsen, um 1835
Kramerpfund und Zollpfund;
Die Gewichtseinheit Pfund hatte je nach Region, Verwendungszweck und Zeit eine andere Masse. So gab es im Königreich Sachsen ein Kramerpfund zu 467,5 g und ein Fleischerpfund zu 503,8 g. In Nürnberg entsprach ein Apothekerpfund ca. 358 g. Erst mit Einführung des Zollpfundes als Handelsgewicht (1840) wurde das Pfund mit exakt 500 g definiert, was den Handel maßgeblich erleichterte. Um Verwechslungen vorzubeugen, wurden die neuen Zollpfundgewichte entsprechend gekennzeichnet.
Mit Gründung des Deutschen Reiches wurde das metrische System mit dezimaler Teilung eingeführt und im Januar 1872 allgemein gültig. Seitdem sind Kilogramm und Meter verbindliche Einheiten in ganz Deutschland.
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