"Arbeitsstätte ist im Arbeitsrecht und Steuerrecht jede ortsfeste und dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd ...
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und immer wieder aufsucht, nicht aber nur gelegentlich." - (Wikipedia (de) 14.07.2023)