"Das Gerichtsamt Herrnhut war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich ...
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Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Herrnhut." - (de.wikipedia.org 22.02.2024)