"Mündelgeld ist das zum Vermögen eines Mündels gehörende Kapitalvermögen. Der Vormund ist verpflichtet, dieses Geld in besonderer Form, mündelsicher genannt, und verzinslich anzulegen.
Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, ...
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bei denen Wertverluste der Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind; der Wertverlust durch Inflation wird hierbei jedoch implizit toleriert.
Gesetzlich ist der Umgang mit dem Mündelgeld in § 1798 ff. BGB geregelt.
Bis 2022 verwies das BGB für Betreuer und Pfleger, insbesondere Abwesenheitspfleger und Nachlasspfleger, auf die für Vormünder geltenden Vorschriften." - (de.wikipedia.org 04.01.2024)