Im Verordnungsblatt des Landkreises Stollberg (Sa.) vom 14. November 1945 wurde der Befehl Nr. 124 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland veröffentlicht. Er wurde am 30. Oktober 1945 erlassen und beinhaltete die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland. Ziel war die Verhinderung von unerwünschten Eigentumsübergängen sowie die Nutzung der vorhandenen Materialien und Betriebsmittel für die Besatzungstruppen und die Bevölkerung. Mit dem Verordnungsblatt wurde dieser Befehl den Bewohnern, Eigentümern und Eigentumsverwaltern bekanntgegeben. Er bildete eine wesentliche Grundlage der Entnazifizierung, Bodenreform und Vergesellschaftung von Eigentum. Auf dieser Grundlage gingen auch die Steinkohlenwerke Sachsens in Gemeinbesitz über, sofern sie nicht bereits staatliche Beteiligung besaßen oder staatlichen Werken angehörten.