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Feuer-Ordnung des Orts Herrnhut im Markgrafthum Oberlausitz

Heimatmuseum der Stadt Herrnhut [HMH 7800]
Feuer-Ordnung des Orts Herrnhut im Markgrafthum Oberlausitz (Heimatmuseum der Stadt Herrnhut CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Heimatmuseum der Stadt Herrnhut / Konrad Fischer (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Schon sehr zeitig und auch aus der Erfahrung anderer schwerer Brände der damaligen Zeit kam dem Brandschutz in Herrnhut eine große Bedeutung bei. Diese von Zinzendorfs Ehefrau Erdmuth Dorothea erarbeitete Feuerordnung wurde am 18. Februar 1756 in Kraft gesetzt. Darin waren für alle Einwohner verbindliche Brandschutz-Maßnahmen und das Verhalten bei Bränden geregelt. Der erste Teil der Verordnung enthält Festlegungen des vorbeugenden Brandschutzes. Im zweiten Teil sind Themen wie Alarmierung, Brandbekämpfung, Inventarrettung und Sicherheit geregelt. Obwohl die Feuerordnung in jedem Herrnhuter Haus vorlag, wurde sie zusätzlich einmal jährlich allen Einwohnern in einer Versammlung verlesen.
Bis zur völligen Neuordnung des Feuerlöschwesens im Jahr 1896 war die Feuer-Ordnung von 1756 für 140 Jahre Grundlage aller derartigen Regelungen. Im Heimatmuseum wird auch eine durchgesehene Ausgabe von 1820 (HMH 7801) aufbewahrt.

Material/Technik

Papier

Maße

19 x 23 cm

Heimatmuseum der Stadt Herrnhut

Objekt aus: Heimatmuseum der Stadt Herrnhut

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