"Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (§ 100 BGB; Nießbrauch an ...
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Sachen, § 1030 BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, § 1089 BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz." - (de.wikipedia.org 03.01.2024)