Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch ...
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akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist. Die Rechtsform eines betroffenen Unternehmens wird um den Zusatz i. I. oder i. L. (in Liquidation) ergänzt.