"Besitzer der Herrschaft Hinterglauchau ab 1746 gemeinsam mit seinen Brüdern Heinrich Ernst und Johann Ernst, ab 1751 Alleinbesitzrecht" - gnd, 08.08.2021
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Der aufgerufene Akteur steht in Beziehung (links) zu Objekten, zu denen andere Akteure gleichzeitig in Beziehung (rechts) stehen.
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