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Reichskanzleramt

"Das Bundeskanzleramt war eine oberste Bundesbehörde im Norddeutschen Bund. Im Deutschen Kaiserreich nannte man es seit 12. Mai 1871 Reichskanzleramt. Es ist nicht zu verwechseln mit der Reichskanzlei von 1878.

Bundeskanzler Otto von Bismarck war zwar Chef der Exekutive, wollte aber keine Ministerien eingerichtet sehen. Am 12. August 1867 gründete er, als Bundesbehörde des Bundeskanzlers, das Bundeskanzleramt. Es war für die inneren Angelegenheiten des Bundes zuständig. In der Praxis arbeiteten oft preußische Ministerien für den Bund. Während des Norddeutschen Bundes kam es noch zu einer weiteren Bundesbehörde: Anfang 1870 ging das preußische Außenministerium auf den Bund über und wurde das Auswärtige Amt des Norddeutschen Bundes." - (Wikipedia (de) 16.06.2022)

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