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Amt Radeberg

Spätestens seit Mitte des 18. Jahrhunderts diente das Schloss Klippenstein in Radeberg hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der Amtsverwaltung mit dem Rentenamt und dem Justizamt. Durch die Agrarreform des 19. Jahrhunderts verlor das Amt einen wesentlichen Teil seiner Aufgaben und Befugnisse. 1840 wird das Amtsburglehn mit der Stadt Radeberg vereinigt. Mit der Bildung von 116 königlichen Gerichtsämtern in Sachsen wird das Amt Radeberg 1856 zum Gerichtsamt. Neben der juristischen Hoheit oblagen den Gerichtsämtern noch der Rest früheren Verwaltungsaufgaben. 1873 wird daraus das Amtsgericht. Es bleibt bis zur sozialistischen Verwaltungsreform von 1952 bestehen.

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