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HEIMATWELTEN Zwönitz - Technisches Museum Papiermühle Niederzwönitz Büttenpapiere mit Wasserzeichen

Büttenpapiere mit Wasserzeichen

Die Sammlung umfasst Büttenpapiere mit Wasserzeichen unterschiedlicher Zeitstellung und Herkunft.

[ 3 Objekte ]

Urkunde über den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz im Jahr 1788

Die 10 Seiten Büttenpapier enthalten die beglaubigte Abschrift einer Urkunde über einen Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz. Die Abschrift wurde am 1. Juli 1839 angefertigt. Der Verkauf der Papiermühle durch die Erben des Besitzers und Betreibers Johann Paul Gottlob Kircheisen an ihre Mutter wurde im Jahr 1788 beurkundet. Der angegebene Verkaufspreis beträgt 2500 Taler. An Wasserzeichen finden sich mehrere bisher unbestimmte bekrönte Sachsenwappen.

Urkunde über den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz im Jahr 1808

Die Urkunde dokumentiert den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz an Franz Gottlob Traugott Käferstein am 18.08.1808. Der Text umfasst neben den zu veranschlagenden Preisen eine Auflistung aller Pflichten und Lasten, die mit dem Kauf der Mühle einhergingen, samt zugehöriger Fristen. Die Papiere weisen verschiedene Wasserzeichen auf. Es findet sich der Schriftzug "Budissin" (Bautzen), ein bekröntes Sachsenwappen sowie, durch die Falz geteilt, die Buchstaben S und W in einem Schriftband. Ein weiteres Sachsenwappen mit geteiltem Schild und gekreuzten Schwerten kann anhand von Vergleichen möglicherweise der Niederzwönitzer Papiermühle zugeordnet werden.

Verkaufsurkunde über den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz im Jahr 1840

Die Urkunde dokumentiert die Versteigerung der Papiermühle Niederzwönitz nach dem Tode Franz Gottlob Traugott Käfersteins, aus dem Besitz von Auguste Henriette Käferstein. Meistbietender und Käufer war Friedrich August Schütz. Die Urkunde beinhaltet einen Katalog aller an die Papiermühle gebundenen Lasten und Fristen, darunter Verpflichtungen zur Versorgung des Pfarramtes mit Schreibpapier. Ferner wird festgelegt, dass der Verkäuferin Auguste Henriette Käferstein für die Restdauer ihres Lebens ein Wohnrecht einzuräumen sei, Anspruch auf Lagerfläche und eine Versorgung mit Brennholz inklusive. Den zweiten Teil des Dokuments bildet eine Beschreibung des Papiermühlgrundstückes, aller darauf befindlicher Bauten sowie aller ebenfalls versteigerten Produktionsmittel, darunter zwei Maschinen, Schöpfrahmen in unterschiedlicher Größe und ein Leimkessel. Als Beilage findet sich eine erste maßsstäbliche Zeichnung der betreffenden Grundstücke und der Grundrisse der darauf befindlichen Gebäude. Das Dokument trägt das Schönbergische Gerichtssiegel zu Niederzwönitz. Die Urkunde stellt eine der wichtigsten Primärquellen zur Ausstattung und Gestalt der Niederzwönitzer Papiermühle vor dem Umbau in eine Pappenfabrik dar. An Wasserzeichen die bisher nicht zugeordnet werden konnten, findet sich ein nur in Teilen identzifizierbarer Schriftzug (Kirc.....; evtl. Kirchberg?), die Buchstaben "EFH" und ein bekröntes Sachsenwappen.

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