museum-digitalsachsen
STRG + Y
de
HEIMATWELTEN Zwönitz - Technisches Museum Papiermühle Niederzwönitz Maschinenpapiere mit Wasserzeichen

Maschinenpapiere mit Wasserzeichen

Die Objektgruppe umfasst Maschinenpapiere in denen sich Wasserzeichen finden lassen. Eine Unterscheidung in "unechte" und "echte" Wasserzeichen findet hierbei nicht statt.

[ 5 Objekte ]

Dekret über die Mündigkeit und Geschäftsfähigkeit von Friedrich August Schütz

Durch dieses durch das sächsische Ministerium für Justiz am 24.06.1840 ausgestellte Dekret wird Friedrich August Schütz mündig gesprochen. Dies schuf die Vorraussetzung für den Kauf der Papiermühle Niederzwönitz und die Übernahme der dortigen Produktion am 8.10.1840.

Urkunde über den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz im Jahr 1853

Die Urkunde dokumentiert den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz aus dem Besitz des schwer erkrankten Friedrich August Schütz. Die Mühle, zu diesem Zeitpunkt bereits zur Pappenfabrik umgebaut, wird für 10.000 Taler an Schütz' Frau Auguste Henriette verehl. Schütz geb. Käferstein übertragen. Über die Falz verlaufend findet sich ein Wasserzeichen "Gebr. S. Dresden".

Erlaubnisschein für den Inhaber der Papiermühle Friedrich August Schütz

Die durch das Adelig-Schönbergische Gericht zu Niederzwönitz ausgestellte Urkunde liefert die amtliche Genehmigung für den Betrieb der 1840 durch Friedrich August Schütz erworbenen Papiermühle als Papier- und Pappenfabrik. Der Schein dokumentiert den Umbruch, der sich für die Papiermühle aus den wirtschaftlichen Realitäten der 1840er Jahre ergab. Die zunehmende Verbreitung des Holzschliff-Verfahrens zur Herstellung von Papier aus Hölzern machte die Herstellung von Büttenpapier aus Textilresten zunehmend unrentabel. Vermutlich in Reaktion auf diese neue wirtschaftliche Großwetterlage begann Friedrich August Schütz mit dem Umbau der Papiermühle zu einer Pappenfabrik. Fortan wurden fast ausschließlich Pappen hergestellt. Papier wurde nur noch erzeugt, um Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, die dem neuen Besitzer mit dem Erwerb der Mühle auferlegt worden waren. Wasserzeichen: Schriftzug "Gebr. S Dresden"

Rechnung der British Paper Company über eine Lieferung verschiedener Papiere

Das grüne Schreibmaschinenpapier trägt den Briefkopf der British Paper Company Alcock & Co., die im 19. Jahrhundert insbesondere durch die Erstvermarktung von Toilettenpapierrollen Bekanntheit erlangte. Einem Herrn Otto Schmidt aus Aschersleben werden neben Schrank-, Butterbrot- und Friseurpapier auch 25 Rollen Toilettenpapier in Rechnung gestellt. Das Schreiben ist auf den 15. Juli 1914 datiert. Das Wasserzeichen, bestehend aus dem Schriftzug "Consultor" sowie einem Wappen aus bekröntem Adler, Halbmond und einer Rosette, weist einen Nachfolgebetrieb der Münchner Firma Otto Heck und Ficker als Hersteller des Papierbogens aus.

Rechnung der British Paper Company

Das grüne Schreibmaschinenpapier trägt den Briefkopf der British Paper Company Alcock & Co., die im 19. Jahrhundert insbesondere durch die Erstvermarktung von Toilettenpapierrollen Bekanntheit erlangte. Einem Herrn Otto Schmidt aus Aschersleben werden neben mehreren Posten unterschiedlicher Papiere auch mehrere Toilettenpapierhalter in Rechnung gestellt. Das Schreiben ist auf den 10. März 1908 datiert. Das Wasserzeichen, bestehend aus dem Schriftzug "Continental" sowie einem Medaillon mit einem Schiffsheck und den in Ligatur geschriebenen Buchstaben "O" und "H", weist die Münchner Firma Otto Heck und Ficker als Hersteller des Papierbogens aus.

[Stand der Information: ]