Das geaichte Getreidemaß für 1 Liter wurde beim Abmessen der Körner randvoll gestrichen. Es trägt außen und innen mehrere Brandstempel: Auf der Außenwandung groß die Maßeinheit "1 l" sowie dreifach "12 DR 23" (DR: Deutsches Reich als Gesetzgeber). In Sachsen war ab 1868 das Kilogramm die gesetzliche Gewichtseinheit.