- Zu sehen ist die Belegschaft des Steinbruchs Wolfsberg bei Lüptitz im Jahr 1911. Das Bierfass in der Mitte der Darstellung ist mit "§ 11" beschriftet. ..Der § 11 entstammt den sogenannten Biercomments Studentischer Verbindungen. Comments regelten das studentische Zusammenleben, Biercomments das Verhalten in Kneipen und bei Feiern. § 11 lautete traditionell „Es wird fortgesoffen!“ bzw. „Es wird weitergesoffen!“...Im Steinbruch galt Bier als Grundnahrungsmittel. Das Trinken während der Arbeitszeit war gestattet.