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Gesetzblatt

Als Gesetzblatt (allgemein abgekürzt GBl.) wird ein Amtsblatt bezeichnet, das den Wortlaut der erlassenen Gesetze oder anderen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien usw.) in ihrer verbindlichen Fassung wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden. Der Ausdruck bezeichnet sowohl das Gesamtwerk als auch das einzelne (oft mehrseitige) durchnummerierte Blatt dieses Werkes.

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RechtsnormReichs-Gesetzblatt 1889Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886
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