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Anordnung (Recht)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt. Auch erlässt der Bundespräsident Rechtsakte, die als Anordnungen bezeichnet werden.

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Ordnung für die Damastweber zu Groß- und Neuschönau
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