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Kleinbahn

"Als Kleinbahn oder seltener Tertiärbahn – das heißt eine Bahn dritter Ordnung – wurde insbesondere in Preußen eine Eisenbahn definiert, „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine Haupt- oder Nebenbahn. Auch die für das öffentliche Bauwesen oder für Industriegebiete gebauten Bahnen zählen zu den Kleinbahnen. Ebenso viele Straßenbahnen vor Einführung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) im Jahr 1938.

Der Begriff ist im „Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892“ (Preußisches Kleinbahngesetz) definiert, das den Bau von lokalen Bahnen durch private Unternehmen fördern sollte. Das Wort Kleinbahn wurde vom Abgeordnetenhaus mit Mehrheit anstelle einer Reihe anderer Begriffe – wie „Lokalbahn“, „Bahn unterster Ordnung“ oder „Bahn untergeordneter Bedeutung“ – festgelegt, weil es weder ein Fremdwort ist noch eine abwertende Bedeutung hat. Der Bau und Betrieb von Kleinbahnen erfolgte nach vereinfachten Vorschriften (zum Beispiel Gleise in Kies- statt Schotterbettung) und meist durch privatrechtliche Gesellschaften, an denen jedoch in zahlreichen Fällen der Staat, die Provinz oder Kommunen maßgeblich beteiligt waren." - (de.wikipedia.org 30.06.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: zweiachsiger Kleinbahn-Personenwagen, 1894Fotografie: zweiachsiger Kleinbahn-Personenwagen, 1894Fotografie: zweiachsiger Kleinbahn-Personenwagen, 1894Fotografie: zweiachsiger dänischer Gütertansportwagen mit Handbremse, 1894Fotografie: zweiachsiger dänischer Personentransportwagen mit offenen Fenstern, 1894Fotografie: zweiachsiger dänischer Personentransportwagen mit geöffneter Tür, 1894
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