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Parteitag

Ein Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Kollegialorgan von Funktionären und Mitgliedern einer politischen Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Parteichefs, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in § 9 und § 13 Parteiengesetz geregelt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Zierbrikett "13. KREISDELEGIERTENKONFERENZ 18. JANUAR 1986"Zierbrikett "ZU EHREN DES V. PARTEITAGES"Zierbrikett "GAN FÜR - TAGEBAUINVESTITIONEN"Zierbrikett "Vorwärts zum XI. Parteitag der SED!"Zierbrikett "VE BKK Senftenberg"Aus dem Volk für das Volk mit dem Volk
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