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Krankentransport

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dabei meint der Begriff genauer den so genannten Qualifizierten Krankentransport. Dieser Begriff ist in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt.

Da Rettungsdienst Ländersache ist, hat jedes deutsche Bundesland ein eigenständiges Rettungsdienstgesetz mit teilweise abweichenden Regelungen.

Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst.

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Aktenfaszikel Freiwillige Feuerwehr Großschönau / Richard Goldberg
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