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Fahrgestell

"Als Fahrgestell, Rahmen, Chassis oder Untergestell werden die tragenden Teile von Fahrzeugen bezeichnet. Tragende Teile haben die Funktion, den Antrieb, die Karosserie und die Nutzlast zu tragen und gegen äußere Krafteinwirkungen zu stabilisieren. Bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie entspricht das Fahrgestell der Bodengruppe.

Am Fahrgestell sind die Radaufhängungen, alle wesentlichen Antriebselemente wie Getriebe und Motor, gegebenenfalls die Karosserie oder Transportgutbehälter und Anhängerkupplungen befestigt. Fahrgestelle mit eingebautem Fahrwerk und Antriebsstrang können auch ohne Karosserie fahrtüchtig sein („rolling chassis“)." - (de.wikipedia.org 30.06.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: Fahrgestell für zweiachsigen Straßenbahnwagen mit 35 PS-Motor, 1928Fotografie: Fahrgestell für zweiachsigen Straßenbahnwagen mit 50 PS-Motor, 1928Fotografie: zweiachsiges Straßenbahn-Fahrgestell, 1896Fotografie: Fahrgestell eines vierrädrigen Personenkraftfahrzeuges mit Drahtspeichenrädern ohne Bereifung, Limousine mit Otto-Motor aus Daimler-Produktion, Austro-Daimler (Schrägansicht), Blick von Frontseite, 1925?Fotografie: Fahrgestell eines Personenkraftfahrzeuges mit Drahtspeichenrädern ohne Bereifung, Limousine mit Otto-Motor aus Daimler-Produktion, Austro-Daimler (Schrägansicht), Blick auf Lenkrad und Triebwerk, 1925?Fotografie: Fahrgestell eines Personenkraftfahrzeuges mit Drahtspeichenrädern ohne Bereifung, Limousine mit Otto-Motor aus Daimler-Produktion, Austro-Daimler (Schrägansicht), Blick von Heckseite, 1925?
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