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Jakobs-Drehgestell

"Ein Jakobs-Drehgestell (JDG, auch Jakobsgestell) ist eine Bauart von Eisenbahn-Drehgestellen, bei der sich zwei aufeinanderfolgende Fahrzeugwagenkästen auf ein gemeinsames Drehgestell abstützen. Das Drehgestell befindet sich dabei direkt unter dem Übergang zweier dauerhaft damit gekoppelter Wagen(teile). Es ist benannt nach seinem Entwickler, dem Eisenbahningenieur Wilhelm Jakobs, der sein Patent am 8. August 1901 anmeldete.

Die einzelnen Wagen bei Zügen mit Jakobs-Drehgestellen sind stets kürzer als vergleichbare Wagen der klassischen Bauart, da sie keinen äußeren Überhang haben. Der durch die Einsparung eines Drehgestells pro Wagenübergang mögliche Gewichtsvorteil fällt dadurch geringer aus. Da jedoch die Drehgestelle relativ schwere Bauteile sind, ist die Einsparung nicht zu vernachlässigen; außerdem werden die ebenfalls relativ schweren Kupplungen zwischen den Wagen eingespart. Ein Nachteil von Jakobs-Drehgestellen ist, dass die Fahrzeuge nur in Werkstätten getrennt werden können, während sie im Betrieb eine nicht trennbare Einheit bilden. Für eine Trennung muss eine Seite der Verbindung aufgebockt und ein Hilfsdrehgestell eingeschoben werden." - (de.wikipedia.org 07.11.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: zweiachsiges Jakobs-Drehgestell für sechsachsige Schnelltriebwagen (Stirnansicht, Spurweite: 1435 mm), 1932. Reichsbahn-Zentralamt für Maschinenbau BerlinFotografie: zweiachsiges Jakobs-Drehgestell mit Motoren für sechsachsige Schnelltriebwagen (Schrägansicht, Spurweite: 1435 mm), 1932. Reichsbahn-Zentralamt für Maschinenbau BerlinFotografie: zweiachsiges Jakobs-Drehgestell mit Motoren für sechsachsige Schnelltriebwagen (Stirnansicht, Spurweite: 1435 mm), 1932. Reichsbahn-Zentralamt für Maschinenbau Berlin
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