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Jugend

Unter Jugend versteht man die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch oft in Abschnitte untergliedert. Der erste Abschnitt bis zum Alter von 18 Jahren wird als Adoleszenz bezeichnet, wobei bei juristischen Auseinandersetzungen das Jugendrecht zum Tragen kommt. Der englische Begriff Teenager bezieht sich im gleichen Sinn auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf -teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich von 13 bis 19 Jahren. Der Abschnitt nach dem 18. Lebensjahr wird oft als Postadoleszenz bezeichnet.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

SchulnagelungWV 67, „Flötenmädchen/Flötenspielerin“, 1962WV 80, „Vater/Vater und Sohn/Vater mit Kind/Stolzer Vater”, 1967WV 48, “Jugend”, 1953WV 62, „Hühnermädchen”, 1960WV 148, „Brunnen der Jugend/Jugend/Badende Mädchen/Lebensfreude”, 1980
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