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Kaufvertrag

"Der Kaufvertrag (englisch sale of goods, französisch contrat d'achat) ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern. Die Leistungspflichten bestehen darin, dass der Verkäufer dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache, einem Recht, einer Forderung oder sonstigen vermögenswerten Position verschafft. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer die Gegenleistung in Form von Geld.

Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden." - (de.wikipedia.org 04.12.2023)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kaufvertrag zwischen Brüdergemeine Niesky und Bäcker Christian Heinrich GruhlUrkunde über den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz im Jahr 1853Einzug Pfarrer Magister Richter Großschönau
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