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Anerkennung

Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklärung eines Rechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüber Dritten, einen bestimmten Anspruch, Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

UrkundeDank und Anerkennung Transportpolizei Amt DresdenVerdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in SilberGewebte EhrenurkundeAnerkennungsurkunde
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