Durch diese auf Büttenpapier handgeschriebene Urkunde bestätigen Rat und Gericht der Stadt Zwönitz die eheliche Herkunft des Friedrich August Sendig, dessen Erbanspruch auf Besitz und Betrieb der Zwönitzer Papiermühle hierdurch stattgegeben wird. Die Urkunde ist datiert auf den 22.02.1803.
Das Wasserzeichen - ein Begmann im Berghabit mit Säbel und Bergbarte - belegt die Herkunft des Büttenpapieres aus der Zwönitzer Papiermühle (auch Sendig-Mühle). Die Urkunde ist mit dem Siegel der Stadt Zwönitz versehen.
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