Die Urkunde dokumentiert den Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz an Franz Gottlob Traugott Käferstein am 18.08.1808. Der Text umfasst neben den zu veranschlagenden Preisen eine Auflistung aller Pflichten und Lasten, die mit dem Kauf der Mühle einhergingen, samt zugehöriger Fristen.
Die Papiere weisen verschiedene Wasserzeichen auf. Es findet sich der Schriftzug "Budissin" (Bautzen), ein bekröntes Sachsenwappen sowie, durch die Falz geteilt, die Buchstaben S und W in einem Schriftband. Ein weiteres Sachsenwappen mit geteiltem Schild und gekreuzten Schwerten kann anhand von Vergleichen möglicherweise der Niederzwönitzer Papiermühle zugeordnet werden.
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