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Vertrag

"Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Sammelakte zur Hut in Brand (zwischen Netzschkau und Mylau) 1704Pistole Dreyse M 1907Tarifvertrag für die in der Zigarettenindustrie beschäftigten Maschinenführer und ReparaturschlosserStatut, Unterstützungsreglements und Kartellvertrag mit den ausländischen Landesorganisationen des MalergewerbesAbschrift eines Vertrages bezüglich Bau eines Trockenschuppens
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